Forderungen an die Politik Sonntag, der 24. November 2024
Kommunalpolitik
Die Kommunen werden bei Änderungen der Betriebspläne informiert. Dabei handelt es sich um einen reinen Verwaltungsakt. Es werden allerdings Entscheidungen gefällt, die für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben. So werden zum Beispiel Ausgleichsflächen, die für den Brunnenbau geschaffen werden müssen, nicht ortsnah angesiedelt.
Die Grubenranddörfer wollen - ähnlich wie bei der Umsiedlung - einen Bürgerbeirat bilden, der bei allen Betriebsplanänderungen zeitnah informiert wird und Alternativen wählen kann.
Landespolitik
Die Landespolitik ist zuständig für den Tagebau. Die Überprüfung der Rahmenbedingungen sollte in Verbindung mit einem jährlich zu erstellenden Braunkohlebericht im Parlament erfolgen. Abweichungen von der Planung im Bezug auf Umweltveränderungen und mangelnde Effizienz bei der Verstromung müssen thematisiert werden. Die allgemeinen Schutzmassnahmen bzgl. Imissionsschutz und Luftreinheit müssen uneingeschränkt beim Braunkohletagebau angewendet werden.
Bundespolitik
Änderung des Bergrechtes! Es ist nicht zu akzeptieren, dass Geschädigte dem Bergbaubetreibenden nachweisen müssen, dass die Schäden durch den Tagebau verursacht worden sind. Ebensowenig darf es sein, dass die Bergämter sich über Kompetenzen anderer Behörden und Ministerien hinwegsetzen können. Das Bergrecht muss anderen, überlebenswichtigen Rechten, wie dem Umwelt- und dem Wasserrecht, untergeordnet werden.
Des weiteren muss der Bergbautreibende für alle durch ihn enstandenen finanziellen Schäden in die Pflicht genommen werden. Dazu gehören sowohl die Wertverluste der am Grubenrand befindlichen Immobilien, als auch die Umsatzeinbrüche bei Landwirten und Wirtschaftsunternehmen durch Wegfall der Anbauflächen in der Landwirtschaft und der massiven Verkleinerung des Kundenstamms durch Wegfall von Einzugsgebieten.
Der Bergbautreibende muss verpflichtet werden, alle vorhandenen Informationen, wie zum Beispiel geologische Daten, Feinstaubmessergebnisse, etc., offen zu legen. Da die jeweiligen Bergbautreibenden in ihren Revieren Monopolstellung haben, gilt das Argument des Betriebsgeheimnis mangels vorhandener Konkurenten nicht.
Lesenswertes Material zum Thema Braunkohleausstieg und erneuerbare Energien finden Sie hier:
Der Plan - Deutschland ist erneuerbar
Verflechtung Energiewirtschaft
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